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Untergrund und Raumplanung: Neue Technologien erfordern neue Regelungen

Die Eidgenössische Geologische Fachkommission EGK unterstützt die Bestrebungen, im Rahmen der 2. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes die untertägige Raumplanung gesetzlich zu verankern.

29.09.2010 | EGK

2009 stellte die Eidgenössische Geologische Kommission in ihrem Rapport an den Bundesrat fest, dass die Nutzung des Untergrundes dringend einer Koordination und Planung bedarf. In der Zwischenzeit ist das Anliegen auf der politischen Bühne gelandet. Die Diskussion zur aktuellen Abstimmung der Motion Gutzwiller im Nationalrat am 1. Oktober 2010 zeigt, dass Aufklärungsbedarf besteht. Die Motion Gutzwiller verlangt, dass der nutzbare Untergrund in die Raumplanung durch eine Ergänzung im Raumplanungsgesetz RPG einzubeziehen sei.

Die Angst vor neuen Gesetzen und Regelungen, welche die Wirtschaft einschränken, ist gross. Neue Gesetze sind dann notwendig, wenn neue Technologien zur Anwendung kommen. Als die ersten Eisenbahnen in der Schweiz gebaut wurden, musste ein Eisenbahngesetz eingeführt werden. Das gleiche gilt für die Luftfahrt. Der Untergrund wird heute und in Zukunft immer häufiger und in grösseren Tiefen erschlossen und genutzt. Zur Vermeidung von Konflikten ist es logisch und notwendig, dass die Nutzung und Koordination des drei-dimensionalen Raumes im Untergrund geregelt werden muss.

Als aktuelles Beispiel sei hier das geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle aufgeführt. Der Schutz aller geologischen Standortgebiete im Untergrund muss gewährleistet sein, bis sie als mögliche Standortgebiete für ein geologisches Tiefenlager ausscheiden. Dies bedeutet für gewisse Vorhaben (z.B. Erdwärmesonden ab 200 m Tiefe unter Terrain) bei einer Gefährdung des für die Lagerung geeigneten Gesteinskörpers eine Nutzungseinschränkung.

Das Fehlen einer Planung birgt grosse Nachteile, da daraus ein nicht kalkulierbares Risiko entsteht und somit potenzielle Investoren abgeschreckt werden. Es entstehen finanzielle Kosten, da wegen bereits existierender Nutzungen Projekte verteuert oder sogar verunmöglicht werden. Die Nutzungen können sich gegenseitig gefährden. Und nicht zuletzt kann die Grundversorgung der Bevölkerung in Zukunft nicht mehr gewährleistet werden.

Nur eine vertiefte Diskussion ermöglicht eine sachliche Auseinandersetzung mit der komplexen Problematik. Die 2. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes bietet diese Möglichkeit.

Adresse für Rückfragen:
Marianne Niggli
Präsidentin der EGK
E-Mail: m.niggli@mbn.ch  
Tel.: 056 222 09 45

Tags: Geologie
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Zuletzt aktualisiert am: 29.09.2010
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