Acht Kantone bereit zur Einführung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
Die acht Kantone Thurgau, Obwalden, Nidwalden, Zürich, Bern, Jura, Neuenburg und Genf beteiligen sich an der erste Etappe der Einführung des ÖREB-Katasters zur Verfügung. Der Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Bundesrat Ueli Maurer, hat der Realisierung in diesen Kantonen zuge-stimmt.
Da bei den öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen sowohl Behörden des Bundes, als auch der Kantone und der Gemeinden eine Rolle spielen, ist oft ein zeitaufwändiger Gang durch verschiedene Ämter nötig, um die relevanten Informationen (zum Beispiel bei Fragen zu Raumplanung, Gewässerschutz etc.) zusammenzutragen. Der ÖREB-Kataster will Abhilfe schaffen, indem er die wichtigsten Beschränkungen pro Grundstück zusammen-fasst und für alle Interessierten übersichtlich darstellt.
Im Frühling 2010 hat das Bundesamt für Landestopografie swisstopo an die Kantone appel-liert, am Pilotprojekt zur Einführung des ÖREB-Katasters bis 2014 teilzunehmen. Acht Kan-tone haben sich gemeldet und wurden berücksichtigt. Die restlichen Kantone sollen von die-sen Vorarbeiten profitieren und den Kataster anschliessend bis spätestens 2019 ebenfalls einführen.
Den Behörden steht mit dem neuen ÖREB-Kataster ein ausgezeichnetes Instrument zur Ver-fügung, um ihrer Informationspflicht auf effiziente Art und Weise nachzukommen. Dies ist ganz im Sinne der E-Government-Strategie des Bundes, welche verlangt, die Verwaltungs-abläufe effizienter zu gestalten und der Bevölkerung näher zu bringen.
Die Schweiz ist das erste Land der Welt, das einen solchen Kataster mit zentralisierten Informationen einrichtet.
Informationen unter: www.cadastre.ch
Für weitere Auskünfte:
Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Dr. Fridolin Wicki
Seftigenstrasse 264, 3084 Wabern
E-Mail: fridolin.wicki@swisstopo.ch
Telefon: +41 31 963 23 10
