Die Geoinformationsstrategie hat zum Ziel, die Verfügbarkeit von qualitativ hochwertiger Geoinformation für die Verwaltung, die Wirtschaft und Private zu erhöhen.
Am 1. Januar 2010 ist die neue Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Landestopografie (GebV-swisstopo) in Kraft getreten. In Artikel 3, Absatz 2 der Verordnung heisst es: „Das Bundesamt für Landestopografie kann für bestimmte amtliche Leistungen auf die Gebührenerhebung verzichten...“
Um die Verwendung der Geodaten zu fördern, stellt swisstopo folgende digitale Daten kostenlos zur Verfügung:

