Die Inkraftsetzung des Geoinformationsgesetzes (GeoIG) auf den 1. Juli 2008 erforderte die Erarbeitung einer neuen Gebührenverordnung für die Geobasisdaten des Bundesamts für Landestopografie auf den 1. Januar 2010. Diese Geobasisdaten sind im Anhang der Geoinformationsverordnung
definiert.
Welches sind die Ziele?
- Steigerung des volkswirtschaftlichen Nutzens der Daten von swisstopo durch kostengünstigen Zugang zum Eigengebrauch
- Garantie der Nachhaltigkeit der Geobasisdaten
- Anpassung des Gebührenmodells an die modernen Nutzungsformen der Geobasisdaten
- Diese GebV swisstopo hat Modellcharakter für andere Bundesstellen im Geoinformationsbereich und für die Kantone (auf freiwilliger Basis).
Welches sind die Auswirkungen?
Die Gebühren für die Nutzung der Geobasisdaten des Bundesamtes für Landestopografie werden harmonisiert und dadurch mehrheitlich günstiger. Damit erhöht sich der volkswirtschaftliche Nutzen.
Wer ist betroffen?
Alle Nutzerinnen und Nutzer von Geobasidaten des Bundesamtes für Landestopografie sind betroffen.
