Das Hauptziel ist die Erreichung der Flächendeckung über die ganze Schweiz. Die Aufgaben betreffen die Ersterhebung, die Erneuerung und die Nachführung sowie den Unterhalt und die Erhaltung der amtlichen Vermessung (AV).
Die Hauptaufgaben sind:
- Festlegen der Strategie der AV für die geordnete und zielgerichtete Planung, die Realisierung und den Betrieb der AV;
- Aushandeln von Programmvereinbarungen und Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen über die zu erreichenden Ziele und die Zusicherung und Kontrolle der entsprechenden Abgeltungen;
- Definition der technischen Standards, Pflege und Weiterentwicklung des Datenmodells der AV sowie Bereitstellen einer entsprechende Dokumentation für die Benutzung von INTERLIS;
- Bundesrechtliche Anerkennung der Vermessungswerke als amtliche Vermessung und Auszahlung der Abgeltung;
- Oberaufsicht über die Durchführung der AV.
Für jeden Kanton ist eine patentierte Ingenieur-Geometerin resp. ein patentierter Ingenieur-Geometer zuständig. Die 26 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein sind auf 6 patentierte Ingenieur-Geometer aufgeteilt:




























