Administrative Vereinfachungen beim Swiss Positioning Service swipos ab dem 1. April 2023
Die Verordnung des VBS über die Gebühren des Bundesamtes für Landestopografie (GebV-swisstopo) wird per 1. April 2023 angepasst. Ziel der Änderung ist, die Administration der Abrechnung von swipos-Lizenzen zu vereinfachen und durchgehend digital zu ermöglichen.
Die Gebührenverordnung von swisstopo (GebV-swisstopo, SR 510.620.2) regelt die Gebührentarife für die amtlichen Leistungen des Bundesamtes für Landestopografie swisstopo. Das aktuelle Preismodell des Positionierungsdienstes swipos ist veraltet, verursacht viel administrativen Aufwand und ist für die Kundinnen und Kunden nicht transparent. Deshalb wurde eine Anpassung erforderlich mit dem Ziel, die komplexe Preisstruktur zu bereinigen. Dies vereinfacht die Abrechnung und ermöglicht eine medienbruchfreie und durchgehend digitale Administration.
Die Änderungen im Detail:
Einfachere Preisstruktur und tiefere Preise
Die Jahresgebühr für den Positionierungsdienst Swiss Positioning Service beträgt:
a. CHF 1500 für eine Lizenz;
b. sofern mehrere Lizenzen vom gleichen Verkäufer bezogen werden:
CHF 600 für die zweite und dritte Lizenz sowie CHF 200 für jede weitere
Lizenz;
c. für staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen: CHF 150 pro Lizenz.
Was ändert sich dadurch für die Kundinnen und Kunden?
Heute gilt die Rabattierung für alle Lizenzen eines Kunden/einer Kundin, egal von welchem Verkäufer diese bezogen werden.
Ab 1. April 2023 gilt die Rabattierung nur mehr für die Lizenzen, die beim gleichen Verkäufer bezogen werden.
Die Bereitstellungskosten von CHF 150 sind künftig in den Preisen integriert.
Beispiel «Eine Lizenz»
Ein Kunde/eine Kundin hat eine Lizenz bei swisstopo.
Beispiel «Eine Lizenz bei Verkäufer A, eine Lizenz bei Verkäufer B»
Der Kunde/die Kundin hat heute die Grundlizenz bei Verkäufer A, die erste Zusatzlizenz bei Verkäufer B.
Beispiel «Zwei Lizenzen bei Verkäufer A»
Der Kunde/die Kundin hat heute sowohl die Grundlizenz wie eine Zusatzlizenz bei Verkäufer A.
Für das Jahr 2023 werden die Kundinnen und Kunden von ihrem Verkäufer resp. ihren Verkäufern eine Mischrechnung erhalten: Für die Zeit bis zur Inkraftsetzung der Gebührenverordnung wird nach der alten GebV verrechnet, ab Datum des Inkrafttretens nach der neuen. Das heisst, die Gebühr fürs 2023 setzt sich aus der Berechnung für 3 Monate nach der alten und 9 Monate nach der neuen Verordnung zusammen.
Abschaffung der Endkundenverträge und Ersatz durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen swipos-AGB
Die Abschaffung der Endkundenverträge erlaubt eine vollständig digitale Abwicklung der swipos-Administration. Bei jeder abgesendeten Bestellung werden die swipos-AGB akzeptiert. Diese sind inhaltlich weitestgehend deckungsgleich mit den Bestimmungen des Endkundenvertrags sowie seiner Beilagen.
Da für die Umstellung die Verträge seitens swisstopo aufgehoben werden, können Kundinnen und Kunden, die mit den AGB nicht einverstanden sind, ihren Vertrag auf Ende März 2023 kündigen.
Integration der RINEX-Daten in der swipos-GIS/GEO-Flatrate im Rahmen von Fair Use
Bisher konnten Kundinnen und Kunden mit einer swipos-GIS/GEO-Flatrate-Lizenz nur bis zum Gegenwert des Vertrags RINEX-Daten beziehen.
Ab 1. April 2023 können RINEX-Daten von Kundinnen und Kunden mit einer swipos-GIS/GEO-Flatrate-Lizenz im Rahmen von Fair Use unlimitiert bezogen werden.
Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Seftigenstrasse 264
3084 Wabern
