Direkte Aufsicht in der amtlichen Vermessung
Die Kantone sind für die operative Führung der amtlichen Vermessung verantwortlich. Sieben Kantone und das Fürstentum Liechtenstein haben diese Aufgaben an die Eidgenössische Vermessungsdirektion, Fachstelle des Bundes, übertragen. Dies wird als «Direkte Aufsicht» bezeichnet.

Die operative Führung der amtlichen Vermessung liegt bei den Kantonen: Sie planen und leiten die Arbeiten und bestimmen die kantonsspezifischen Ausführungsnormen. Sie prüfen die Arbeit der amtlichen Vermessung und genehmigen das Vermessungswerk. Dadurch gilt dieses als öffentliche Urkunde im Sinne des Zivilgesetzbuches.
19 Kantone haben eine eigene Vermessungsaufsicht, die diese Aufgaben wahrnimmt.
Die Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden, Uri und Jura haben die operative Führung an die Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion delegiert, ebenso das Fürstentum Liechtenstein. Hier übernimmt die Eidgenössische Vermessungsdirektion die Aufgabe der kantonalen Vermessungsaufsicht unter der Leitung eines patentierten Ingenieur-Geometers bzw. einer patentierten Ingenieur-Geometerin.
Publikationen
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Informationsbroschüre: Die amtliche Vermessung der Schweiz: eine Basis für Sicherheit und Wohlstand.
PDF, 24 Seiten, 2 MB, Deutsch
3084 Wabern
- Tel.
- +41 58 469 01 11
Zuständige Stelle
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion