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Direkte Aufsicht in der amtlichen Vermessung

Die Kantone sind für die operative Führung der amtlichen Vermessung verantwortlich. Sieben Kantone und das Fürstentum Liechtenstein haben diese Aufgaben an die Eidgenössische Vermessungsdirektion, Fachstelle des Bundes, übertragen. Dies wird als «Direkte Aufsicht» bezeichnet.

Direkte Aufsicht: Symbolbild

Die operative Führung der amtlichen Vermessung liegt bei den Kantonen: Sie planen und leiten die Arbeiten und bestimmen die kantonsspezifischen Ausführungsnormen. Sie prüfen die Arbeit der amtlichen Vermessung und genehmigen das Vermessungswerk. Dadurch gilt dieses als öffentliche Urkunde im Sinne des Zivilgesetzbuches.

19 Kantone haben eine eigene Vermessungsaufsicht, die diese Aufgaben wahrnimmt.

Die Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden, Uri und Jura haben die operative Führung an die Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion delegiert, ebenso das Fürstentum Liechtenstein. Hier übernimmt die Eidgenössische Vermessungsdirektion die Aufgabe der kantonalen Vermessungsaufsicht unter der Leitung eines patentierten Ingenieur-Geometers bzw. einer patentierten Ingenieur-Geometerin.


Bundesamt für Landestopografie swisstopo Seftigenstrasse 264
3084 Wabern
Tel.
+41 58 469 01 11

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Zuständige Stelle

Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
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