Einheitlicher Vertrag soll Verlauf und Unterhalt der Staatsgrenze mit Deutschland regeln
Der Bundesrat will eine effizientere und zeitgemässe Verwaltung der gemeinsamen Grenze mit Deutschland von Konstanz bis Basel. Daher hat er an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 das Vernehmlassungsverfahren zum Abschluss eines modernen Staatsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Staatsgrenze eröffnet. Der neue Vertrag soll die in den zahlreichen bestehenden Verträgen enthaltenen Bestimmungen über die Staatsgrenze ersetzen und sieht die Einrichtung einer Grenzkommission vor.
Die gemeinsame Staatsgrenze zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland ist bislang nicht durch einen einheitlichen und modernen Staatsvertrag geregelt. Die geltenden Regelungen über den Verlauf der Grenze und ihren Unterhalt basieren auf einer Vielzahl von älteren Verträgen. Diese Situation stellt für beide Länder eine Besonderheit dar; mit den übrigen Nachbarländern existieren zumeist moderne Staatsverträge. Deshalb verfolgen die Schweiz und Deutschland bereits seit mehreren Jahren das Projekt, einen zeitgemässen und einheitlichen Grenzvertrag zu vereinbaren, der den Verlauf der Staatsgrenze von Konstanz bis Basel nach modernen Massstäben regelt.
Effiziente Verwaltung und praktischer Unterhalt
Der Abschluss eines neuen und einheitlichen Vertrags dient vor allem dazu, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Grenzverlaufs anhand moderner Koordinatendaten zu verbessern. Daneben sollen die zuständigen Behörden (u.a. Katasterämter und Sicherheitsbehörden) von nicht mehr zeitgemässen Aufgaben entlastet werden. Auch wird eine klare und transparente Zuständigkeitsregel für den Unterhalt der vereinbarten Grenzabschnitte eingeführt. Im Vertrag ist zudem die Einrichtung einer Grenzkommission nach dem Vorbild von Erfahrungen mit anderen Nachbarstaaten vorgesehen. Sie hat die Funktion, eine effizientere Verwaltungsorganisation zu schaffen und Synergieeffekte zu generieren.
Keine Änderung des Grenzverlaufs
Über den Verlauf der gemeinsamen Grenze bestehen keine Unstimmigkeiten. Im abzuschliessenden Vertrag geht es ausdrücklich nicht um eine Änderung des Grenzverlaufs oder den Austausch von Gebieten zwischen den beiden Staaten. Vielmehr haben sich die Vermessungsexperten aus der Schweiz und Deutschland inzwischen mittels zeitgemässer Vermessungs- und Kartierungstechnologien auf eindeutige Koordinaten geeinigt, die den Verlauf der Staatsgrenze vollständig darstellen. Daneben wird der dynamische Grenzverlauf im Rhein einheitlich auf die Mittellinie des Wasserlaufs festgelegt. Bisher war an einzelnen Stellen der Talweg des Flusses massgeblich.
Der Vertrag regelt den Verlauf und den Unterhalt der Staatsgrenze mit Deutschland verbindlich und enthält daher wichtige rechtsetzende Bestimmungen. Zudem sind die Grenzkantone davon direkt betroffen. Deshalb ist die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens erforderlich.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 17. Oktober 2025.
Weitere Informationen
Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Seftigenstrasse 264
3084 Wabern

