Einheitlicher Vertrag soll Verlauf und Unterhalt der Staatsgrenze mit Deutschland regeln
Der Bundesrat will eine effizientere und zeitgemässe Verwaltung der gemeinsamen Grenze mit Deutschland von Konstanz bis Basel. Daher hat er an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 das Vernehmlassungsverfahren zum Abschluss eines modernen Staatsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Staatsgrenze eröffnet. Der neue Vertrag soll die in den zahlreichen bestehenden Verträgen enthaltenen Bestimmungen über die Staatsgrenze ersetzen und sieht die Einrichtung einer Grenzkommission vor.
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