Geodätische Software
Vereinbarung betreffend die Nutzung der geodätischen Software des Bundesamtes für Landestopografie swisstopo
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo in Wabern/BE
und Ihnen, den Nutzerinnen und Nutzern
Durch das Akzeptieren dieser Bestimmung vor dem Installieren der Software erklären Sie sich an diese Vereinbarung gebunden. Wenn Sie mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, dann brechen Sie bitte die Installation ab und löschen Sie die Software umgehend auf Ihrem Rechner.
- Allgemeines
swisstopo übergibt den Nutzerinnen und Nutzern zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen die bestellten Bestandteile des geodätischen Softwarepakets mit Programmdokumentation sowie weitere Dokumente, nachstehend «Software» genannt. - Umfang der Software
Die Software umfasst:- Die Installationssoftware
- Das ausführbare Programm
- Die Benutzeranleitung
- Installation der Software. Die Nutzerinnen und Nutzer installieren auf eigenes Risiko die Software auf ihrem Rechner. Voraussetzung ist ein PC mit Windows 10 oder neuer. swisstopo steht bei der Installation für Auskünfte und Rückfragen zur Verfügung.
- Unterhalt der Software. Die Nutzerinnen und Nutzer und swisstopo orientieren sich gegenseitig über festgestellte Fehler und deren Behebung.
- Eigentums- und Urheberrechte. Die Eigentums- und die Urheberrechte an der Software verbleiben bei swisstopo.
- Gewährleistung. Da die Programmteile und Datensätze nur unter bestimmten Hardwarekonfigurationen erprobt werden konnten, übernimmt swisstopo keine Gewähr dafür, dass diese im Einzelnen oder als Ganzes ohne Fehler sind oder dass der Betrieb der Software ohne Probleme für Hard- und Software möglich ist. Insbesondere übernimmt swisstopo keine Gewähr dafür, dass die Programmteile auf allen Hardwareplattformen und unter allen Betriebssystemen lauffähig sind bzw. geprüft werden konnten
- Gerichtsstand und anwendbares Recht. Gerichtsstand ist Bern. Schweizerisches Recht kommt zur Anwendung.
- Geltungsbereich. Es gilt nur, was hier oder später schriftlich vereinbart wurde. Die vorliegende Vereinbarung gilt ausschliesslich für den vorliegenden Kaufgegenstand und hat keine Auswirkung auf weitere Geschäfte beider Vertragsparteien.
Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Bereich «Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion»
Postfach
3084 Wabern
- Tel.
- +41 58 469 01 11