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Veröffentlicht am 8. Januar 2024

Landesgrenze

Als Landesgrenze wird die Aussengrenze des Hoheitsgebietes der Schweiz bezeichnet. Diese wird in Übereinstimmung mit den fünf Nachbarstaaten festgelegt, vermessen und unterhalten. 

Künstliche und natürliche Grenzen

Bei der Landesgrenze unterscheidet man zwischen natürlichen und künstlich festgelegten Grenzen.

Unsere Grenzen verändern sich

Grenzen gelten gemeinhin als feststehend. Je nach Lage im Gelände unterliegen sie jedoch Klimaveränderungen und Naturereignissen, sodass sich ihr Verlauf verändern kann.

Die digitale Grenze

Die zeitgemässe Verwaltung und Dokumentation der Landesgrenze erfolgt in einem Geografischen Informationssystem (GIS). Dies setzt voraus, dass der Verlauf der Grenze und die Position der Grenzpunkte koordinatenmässig erfasst werden und digital vorliegen.

Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten

Die Rechtsgrundlagen für die Landesgrenze bilden Staatsverträge, allen voran der Wiener Vertrag von 1815. Verträge und Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten, die das Staatsgebiet betreffen, sind in der Systematischen Rechtssammlung des Bundes zusammengestellt. swisstopo ist die zuständige Fachstelle des Bundes für die Landesgrenze.

Bundesamt für Landestopografie swisstopo

Bereich Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264
3084 Wabern