Zum Hauptinhalt springen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 18. Februar 2026

Bund schliesst 2025 ausgeglichen ab – Entlastungspaket 27 bleibt dennoch nötig

Bern, 18.02.2026 — Der Bund schliesst das Jahr 2025 mit einem Finanzierungsüberschuss von 0,3 Milliarden Franken ab. Die Verbesserung gegenüber dem Budget ist primär auf temporäre Mehreinnahmen aus dem Kanton Genf zurückzuführen. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 18. Februar 2026 über dieses provisorische Ergebnis informiert. Er hat zugleich die Arbeiten am nächsten Voranschlag lanciert. Trotz dieses Resultats bleibt die Lage der Bundesfinanzen angespannt: Für die Jahre 2027 und 2029 sind selbst mit dem Entlastungspaket 27 und mit der vorgesehenen Mehrwertsteuererhöhung für Armee und Sicherheit weiterhin strukturelle Defizite zu erwarten. Ohne diese Massnahmen würden sich die Defizite ab 2027 auf 2 bis 4 Milliarden Franken belaufen.

Vor allem dank temporär höheren Gewinnsteuereinnahmen aus dem Kanton Genf (1,5 Mrd.) hat der Bund 2025 einen Finanzierungsüberschuss von 0,3 Milliarden Franken erzielt. Budgetiert war ein Defizit von 0,8 Milliarden. Die ordentlichen Einnahmen fielen insgesamt um 1,9 Milliarden oder 2,2 Prozent höher aus als budgetiert (Abweichung im langjährigen Mittel: 0,3 %). Zugleich lagen die ordentlichen Ausgaben des Bundes 2025 erstmals seit der Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003 über dem Budgetwert. Dies ist unter anderem auf den Nachtragskredit für Horizon Europe (EU-Forschung) zurückzuführen.

Tabelle: Finanzierungssaldo 2025

Im ausserordentlichen Haushalt wurden die Mehreinnahmen aus der Zusatzausschüttung der Schweizerischen Nationalbank verbucht (333 Mio.). In den Jahren 2023 und 2024 war die Gewinnausschüttung ausgefallen. Die Mehrausgaben begründen sich durch den Kapitalzuschuss an die SBB (850 Mio.). Damit wurden die coronabedingten Verluste der SBB teilweise ausgeglichen.

Finanzielle Aussichten

Trotz des ausgeglichenen Rechnungsergebnisses bleiben die finanziellen Aussichten des Bundes für die Jahre 2027 bis 2029 herausfordernd. Aufgrund der stark wachsenden Ausgaben befindet sich der Bundeshaushalt in den nächsten Jahren weiterhin in einem strukturellen Ungleichgewicht. Wie hoch die Defizite ausfallen, hängt wesentlich von zwei zentralen Vorlagen ab: vom Entlastungspaket 27 (EP27), das der Nationalrat in der Frühlingssession als Zweitrat berät, und von der Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung von Armee und Sicherheit, zu der das VBS eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage erarbeiten wird.

Mit den vom Ständerat als Erstrat beschlossenen Abstrichen am EP27 von rund 900 Millionen Franken ist der Voranschlag 2027 derzeit nicht mehr ausgeglichen. Nach Aktualisierung der Einnahmen und Ausgaben ergibt sich aus heutiger Sicht ein strukturelles Defizit von rund 400 Millionen Franken – dies unter Einrechnung der vom Ständerat reduzierten Version des EP27.

Die im Finanzplan zusätzlich zum EP27 berücksichtigte Mehrwertsteuererhöhung um 0,8 Prozentpunkte zugunsten von Armee und Sicherheit führt dazu, dass der Bundeshaushalt zumindest im Jahr 2028 vorübergehend ausgeglichen ist. 2029 resultiert indes erneut ein strukturelles Defizit von 0,8 Milliarden Franken. Dies vor allem, weil die Ausgaben für die Armee (ausserhalb des vom Bundesrat vorgeschlagenen Fonds) und der Bundesbeitrag an die AHV deutlich stärker wachsen als die Einnahmen. Ohne die geplante Mehrwertsteuererhöhung wäre im Finanzplanjahr 2028 mit einem Defizit von rund 0,7 Milliarden Franken zu rechnen, das 2029 auf 1,8 Milliarden Franken anwachsen würde.

Die angespannte Haushaltslage zwingt auch die Verwaltung zu einer konsequenten Priorisierung. Der Bundesrat hat Ende Januar 2026 eine Gesamtschau über den Ressourcenbedarf und die Ressourcenverteilung in der Verwaltung ab 2027 vorgenommen. Dabei zeigt sich insbesondere in der Digitalisierung ein hoher Mittelbedarf: Einerseits sind hohe Investitionen nötig, andererseits steigen auch die Betriebskosten. Aufgrund der nötigen Priorisierungen zeichnet sich ab, dass der Bund verschiedene Digitalisierungsprojekte nicht in gewünschtem Tempo wird vorantreiben können.

Weiteres Vorgehen

Der Bundesrat wird nach der Frühlingssession, in Kenntnis der Beschlüsse des Parlaments zum EP27, gegebenenfalls weitere Massnahmen zur Einhaltung der Schuldenbremse im Voranschlag 2027 beschliessen müssen. Dabei wird er aufgrund der Kurzfristigkeit ausschliesslich bei den schwach gebundenen Ausgaben ansetzen können.

Beilagen