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Veröffentlicht am 26. August 2025

Positionierungsdienst swipos

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Bezug und die Nutzung der swipos-Dienste

0 Begriffe

Nachfolgend werden folgende Begriffe verwendet: 

  • swisstopo: Bundesamt für Landestopografie. swisstopo stellt die swipos-Dienste bereit
  • Bestellung: Entspricht dem «Vertrag» im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes über Geoinformation, GeoIG, SR 510.62.
  • Lizenznehmer/in: Der Privatkunde oder die Firma, mit dem/der eine swipos-Geschäftsbeziehung besteht. Im Text wird wahlweise die männliche oder weibliche Form gebraucht.

1 Grundsatz

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integraler Bestandteil der Bestellung. Durch das Absenden der Bestellung anerkennt der Lizenznehmer die AGB der swipos-Dienste vollumfänglich. Mit der ersten Bestellung kommt die Geschäftsbeziehung des Lizenznehmers mit swisstopo zustande.

2 Zugang & Geltungsbereich

Die Bestellung berechtigt die Lizenznehmerin zum Zugang zu den in der Bestellung bezeichneten swipos-Diensten und zu der für den jeweiligen Lizenztyp zugelassenen Nutzung. Jeder Versuch der Lizenznehmerin, sich darüber hinaus Zugang zu den swipos-Daten zu verschaffen, gilt als rechtsmissbräuchlich.

3 Nutzungsbeschränkung für Produkte

swipos-GIS/GEO: Darf nur als Referenzstation für RTK Positionierung und für RINEX Bezug genutzt werden. Die Korrekturdaten dürfen für den gleichzeitigen Betrieb eines (1) Endgerätes genutzt werden.

swipos-INFRA:  Darf für alle Arten von Dienstleistungen verwendet werden sofern sie nicht explizit untersagt sind. Es gelten folgende Einschränkungen:

  • Es können maximal fünf Lizenzen bezogen werden.
  • Der Zugang darf nicht an Dritte abgegeben werden.
  • Die Weitergabe der originären Rohdaten (1:1 Weitergabe) ist untersagt.
  • Für Positionierungsdienste gilt zusätzlich folgende Restriktion:
    Darf für differenzielle Positionierungsdienste innerhalb des Gebietes der Schweiz nicht verwendet werden (z.B. Virtuelle Referenzstation).

4 Nutzung

Es gibt verschiedene Lizenztypen, die entsprechende Nutzungen zulassen (vgl. nachfolgende Tabelle):

  • Geschäftslizenz
  • Schullizenz
  • Forschungs- und Entwicklungslizenz
  • Testlizenz
  • Demolizenz

Der Lizenznehmer ist entsprechend der bestellten Lizenz berechtigt, Datensätze von swipos-Diensten wie folgt zu nutzen:

  • 1) Für die Entwicklung von Produkten und Diensten, auf 3 Monate bzw. Projektdauer beschränkt.
  • 2) Maximale Dauer 2 Wochen.

Jede darüberhinausgehende Nutzung gilt als rechtsmissbräuchlich. Weitere Nutzungen müssen durch den Lizenznehmer bei swisstopo beantragt werden.

5 Fair Use

Eine Flatrate-Lizenz beinhaltet im Rahmen der fairen Nutzung  (Fair Use) auch die massvolle Nutzung von RINEX-Daten. Bei übermässiger Nutzung kann swisstopo Massnahmen ergreifen.

6 Gebühren

Die Lizenznehmerin verpflichtet sich zur Bezahlung der anfallenden Gebühren. Deren Bemessung basiert auf der Verordnung des VBS über die Gebühren des Bundesamtes für Landestopografie (GebV-swisstopo SR 510.620.2). Die Rechnungsperiode beträgt ein Kalenderjahr. Die Abrechnung erfolgt zu Beginn der Rechnungsperiode. 

7 Laufzeit und Kündigung

Die Lizenzen sind ab Bestelldatum ein Jahr gültig und verlängern sich stillschweigend automatisch nach Ablauf um ein weiteres Jahr. Jede Lizenz ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor deren Ablauf kündbar. Die Kündigung ist swisstopo schriftlich mitzuteilen. Den Beweis für die rechtzeitige Mitteilung der Kündigung trägt die Lizenznehmerin. swisstopo kann bei Vertragsverletzung oder rechtsmissbräuchlichem Verhalten durch die Lizenznehmerin die Lizenz umgehend kündigen. Bezahlte Gebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.

8 Übermittlung der swipos-Daten

Die Datenübermittlung der GNSS-Korrekturdaten und RINEX-Daten erfolgt auf dem vom Lizenznehmer gewählten Weg und ist nicht Teil der swipos-Dienste.

9 Betriebsbestimmungen

swipos wird als Best-Effort-Dienst betrieben. Der Dienst läuft rund um die Uhr, die Service-Zeiten und die swipos Hotline entsprechen den Öffnungszeiten von swisstopo. Es kann keine Gewähr für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren der swipos-Dienste übernommen werden.

10 Bestimmungen zum Datenschutz

Sämtliche Daten, die die Lizenznehmerin im Zusammenhang mit der Bestellung an swisstopo übermittelt, werden nur für informative und administrative Zwecke im Zusammenhang mit den swipos-Diensten verwendet. Es erfolgt keine Weitergabe an andere Stellen von swisstopo oder an Dritte.

11 Gültigkeit

swisstopo behält sich das Recht vor, die AGB im Bedarfsfall abzuändern. Dies wird dem Lizenznehmer eines swipos-Dienstes in geeigneter Weise und rechtzeitig bekannt gegeben. Bei Widersprüchen zwischen den verschiedenen Sprachversionen gilt die deutsche Version als die verbindliche.

12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf die Geschäftsbeziehung findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung, insbesondere das Geoinformationsrecht und Gebührenrecht des Bundes. Soweit das Bundesverwaltungsrecht keine Regelungen enthält, findet subsidiär das schweizerische Obligationenrecht Anwendung, insbesondere die Regelungen über das allgemeine Vertragsrecht.

Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.

Wabern, August 2025.

Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Seftigenstrasse 264
3084 Wabern