Zugang zu den amtlichen Dokumenten von swisstopo
Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente zu lesen und von Behörden Auskünfte über deren Inhalt zu erhalten.
Anwendung
Jede und jeder hat das Recht, den Zugang zu amtlichen Dokumenten des Bundesamtes für Landestopografie swisstopo ohne Angabe von Gründen zu verlangen. Dieser erleichterte Zugang gilt für amtliche Dokumente, die nach dem 1. Juli 2006 erstellt worden sind (Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes SR 152.3).
Das Zugänglichkeitsprinzip erfährt eine Reihe von Ausnahmen, z.B.
- wenn die freie Meinungs- und Willensbildung von swisstopo beeinträchtigt werden könnte,
- wenn die innere oder äussere Sicherheit gefährdet werden könnte,
- wenn durch die Offenlegung der gewünschten Dokumente die Privatsphäre Dritter beeinträchtigt werden kann,
- wenn es sich um ein Dokument des Mitberichtsverfahrens handelt,
- wenn es sich um ein Dokument aus einem administrativen oder politischen Entscheidverfahren handelt, bei dem der Entscheid noch hängig ist.
Gesuchstellung
Zugangsgesuche können über ein Formular direkt auf dieser Website eingereicht werden. Es besteht Anspruch auf eine beschwerdefähige Verfügung, wenn ein Zugangsgesuch ganz oder teilweise abgelehnt wird.
Medienschaffende
Anfragen von Medienschaffenden sind an die Kommunikation swisstopo zu richten (siehe "Kontakt" oben).
Kosten
Der Zugang zu amtlichen Dokumenten der swisstopo ist nicht gratis. In der Regel wird dafür eine Gebühr erhoben. Für Kosten unter 100 CHF werden keine Gebühren verlangt.
Übersteigt die Gebühr voraussichtlich 100 CHF, erfolgt eine vorgängige Anfrage an den Gesuchsteller, ob er das Gesuch aufrechterhalte.
Kontaktformular
Sämtliche Angaben werden nur dazu verwendet, das Zugangsgesuch zu bearbeiten. Pflichtfelder sind mit einem * markiert.
Postfach
3084 Wabern
- Tel.
- +41 58 469 01 11