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Finanzbericht und Aufgaben von swisstopo

Das Budget von swisstopo und die dem Bundesamt von den eidgenössischen Räten zugewiesenen Aufgaben werden jährlich erneuert. Der Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan fasst diese Vorgaben zusammen und legt die strategischen Leitlinien und die Ziele für das Bundesamt fest.

Wie auch für die übrige Bundesverwaltung, genehmigt die Bundesversammlung das Budget und die Aufgaben des Bundesamtes für Landestopografie. Die Basis dafür bildet der Voranschlag, der einen integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) enthält. Darin sind die für das Folgejahr vorgesehenen Ausgaben und voraussichtlichen Einnahmen aufgelistet. Der IAFP gibt auch einen Ausblick auf die mutmassliche Entwicklung von Ausgaben und Einnahmen in den drei an die Budgetperiode anschliessenden Jahre. Er beschreibt ausserdem die für die Erstellung des Budgets relevanten Aufgaben und Projekte von swisstopo sowie die Ziele für die einzelnen Bereiche des Bundesamtes.

Die Bundesversammlung hat die folgenden strategischen Schwerpunkte für swisstopo festgelegt:

  • Definition der Massnahmen und rollende Umsetzung der «Strategie Geoinformation Schweiz», in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesstellen und den Kantonen
  • Umsetzung der «Strategie swisstopo 2025»
  • Sicherstellung der Verfügbarkeit der aktuellsten Georeferenzdaten der Schweiz (flächendeckend und in der erforderlichen Qualität)
  • Konzept Nationales Register raumbezogener Daten für eine Digitale Schweiz (Georegister), in Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen und den Kantonen

Die Aufgaben von swisstopo werden jeweils für die drei Leistungsgruppen «Topografie und Kartografie», «Vermessung und Geokoordination» sowie «Landesgeologie» präzisiert. Für jede Leistungsgruppe listet der IAFP im Detail jeweils die Aufgaben, das Budget und den Voranschlag auf. Kontextinformationen und Kommentare dienen zum besseren Verständnis der Zahlen.

Der Bundesrat legt der Bundesversammlung jeweils im August einen Entwurf des Voranschlags für das Folgejahr vor. Die Bundesversammlung verabschiedet diesen in der darauffolgenden Wintersession. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich in der Rubrik Finanzberichte auf der Website der Eidgenössischen Finanzverwaltung.


Bundesamt für Landestopografie swisstopo Seftigenstrasse 264
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3084 Wabern
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