Georegister im Dienst einer digitalen Gesellschaft
Mit nationalen raumbezogenen Registern, sogenannten Georegistern, sollen die Bedürfnisse einer digitalen Gesellschaft an die Verwaltung erfüllt werden. Der Bundesrat beauftragte deshalb im Juni 2022 das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einführung von Georegistern im Bundesrecht.

- Worum geht es?
- Auftrag des Bundesrates
- Aktueller Stand und Fortsetzung des Projekts
- Grundlagen
- Mehrwert
- Links und Dokumente
Worum geht es?
In den letzten 15 Jahren haben Bund, Kantone und Gemeinden – auf der Grundlage des Geoinformationsgesetzes (GeoIG, SRS 510.62) und anderer Fachgesetze – Informationssysteme im Bereich der Geoinformation aufgebaut. Nach wie vor haben Nutzerinnen und Nutzer dieser Informationen nicht immer Zugang zu amtlichen Geodaten, die über einen zentralen Zugangspunkt zugänglich sind und überall einen möglichst aktuellen und homogenen Zustand über die ganze Schweiz repräsentieren.
Was wird unter Georegister verstanden?
Georegister bestehen aus einem einheitlichen Angebot an digitalen Diensten, die auf bestimmten Geodaten basieren und der öffentlichen Verwaltung, der Politik und der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Diese Dienste wären beispielsweise für die Produktion der Georeferenzdaten des Bundes, für das Immobilienmanagement des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL), für das Gebäudemanagement des Bundesamtes für Rüstung (armasuisse) oder für die Umsetzung eines Landinformationssystems von Nutzen.
Georegister fördern E-Government
Im Rahmen des Treffens der für E-Government-Politik und -Koordination zuständigen Ministerinnen und Minister im Oktober 2017 in Tallin haben 32 Länder der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) eine gemeinsame Erklärung zur Förderung von E-Government unterzeichnet. Die «Tallinn Declaration on eGovernment» dient als gemeinsame Grundlage, um die Digitalisierung der Verwaltung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene weiter voranzutreiben (s. Kasten). Dabei geht es insbesondere darum, Verwaltungsleistungen möglichst online anzubieten und für alle zugänglich zu machen. Darüber hinaus zielt die Erklärung auf die Kompatibilität zwischen nationalen und internationalen IT-Systemen ab.
Die sechs Grundsätze der «Tallin Declaration on eGovernment»
- Digital-by-default, inclusiveness and accessibility;
- Once only;
- Trustworthiness and Security;
- Openness and transparency;
- Interoperability by default;
- Horizontal enabling policy step.
Auftrag des Bundesrates
Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) im Juni 2022, die Bereiche, in denen ein Bedarf für die Schaffung eines Georegisters ausgewiesen ist, zu untersuchen. Falls der Bedarf nachgewiesen werden kann, soll in Zusammenarbeit mit
- Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei (DTI),
- Digitale Verwaltung Schweiz (DVS),
- Koordinationsorgan für Geoinformation auf Bundesebene (GKG),
- Konferenz der kantonalen Geoinformations- und Katasterstellen (KGK),
- Schweizerischer Gemeindeverband (SGV),
- Schweizerischer Städteverband (SSV)
ein Vernehmlassungsentwurf zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einführung von Georegistern in das Bundesrecht erarbeitet und dem Bundesrat bis Ende 2025 unterbreitet werden. Das VBS hat diesen Auftrag an das Bundesamt für Landestopografie swisstopo delegiert.
Aktueller Stand und Fortsetzung des Projekts
Das vom Bundesrate beauftragte Bundesamt für Landestopografie swisstopo erarbeitete in einem ersten Schritt ein Diskussionspapier, das im Januar 2023 verschiedenen Stellen aus dem Bereich Geoinformation in Konsultation gegeben wurde. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird dann ein Auftrag erteilt, um die Konsequenzen und Modalitäten der Umsetzung vertieft zu analysieren.
Weiterführung der Arbeit
Das Konzept «Nationale raumbezogene Register (Georegister) für eine digitale Schweiz» vom Juli 2020, welches als Grundlage für die Formulierung des Bundesratsauftrags diente, wurde im Januar 2023 mit einem Diskussionspapier «Georeferenzdaten/Georegister – Grundsätze AV-LV» ergänzt. Letzteres verknüpft das Thema Georegister mit dem Vorschlag, die Aufgabenteilung zwischen der amtlichen Vermessung (AV) und der Landesvermessung (LV) anzupassen. Zudem wird eine Klärung der verschiedenen Terminologien vorgeschlagen. Dieses Diskussionspapier wurde von der Geschäftsleitung swisstopo und dem Vorstand der KGK erarbeitet und von Januar bis März 2023 an folgende Stellen in Konsultation gegeben:
- die Mitglieder der Arbeitsgruppe Georegister
- die für das GIS und die amtliche Vermessung zuständigen Stellen der Kantone,
- die Mitglieder der GKG,
- die Vorstände der Berufsverbände: Ingenieur-Geometer Schweiz (IGS), Schweizerischer Verband für Geomatik und Landmanagement (geosuisse), Fachleute Geomatik Schweiz (FGS), Fachgruppe der Geomatik Ingenieure Schweiz (GEO+ING) sowie
- swisstopo-intern an die Bereichsleitungen «Topografie» und «Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion».
Das Ergebnis dieser Konsultation zeigt, dass die Idee der Schaffung von Georegistern insbesondere im Sinne der UN-GGIM-Themen begrüsst wird. Für viele, die an der Vernehmlassung teilnahmen, sollten die vorgeschlagenen Änderungen jedoch durch Anpassung des Bestehenden gemacht werden. Die Aufgabenteilung zwischen amtlicher Vermessung und Landesvermessung sollte zudem separat und unabhängig von der Thematik der Georegister behandelt werden. Darüber hinaus wird eine vertieftere Analyse des Konzepts gewünscht.
Die weiteren Arbeiten werden darin bestehen, in einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe mit externer Unterstützung die oben aufgeführten Punkte zu klären. Dieses Mandat wird auch das Konzept der Georegister als Ganzes und die tatsächlichen nationalen Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung, der Politik, der Bevölkerung und der Wirtschaft klären müssen.
Erste Ergebnisse werden im ersten Halbjahr 2024 erwartet. Die relevanten Interessengruppen werden in die Durchführung eingebunden. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir darüber informieren.
Grundlagen
In der Schweiz gibt es derzeit keine allgemein gültigen Bestimmungen spezifisch zu den Geodaten, welche die Schweiz für ihre Regierungstätigkeit benötigt. Damit sind Geodatensätze gemeint, bei denen die Schweiz souverän sein muss in dem Sinne, als dass sie deren Erfassung, Verwaltung, Verbreitung und Qualität kontrollieren kann.
Die Initiative für die Schaffung von Georegistern basiert auf nachfolgenden Basisdokumenten, die in Zusammenhang mit der Förderung von E-Government, nachhaltiger Entwicklung und Geodaten stehen.
Dokumente
Handlungsbedarf im Bereich der Datenerstellung zeigt auch die E-Government-Strategie 2020–2023 auf. Darin wird festgehalten: «Die Verwaltung kann durch die gemeinsame Datenverwaltung Ressourcen sparen und die Qualität der Daten verbessern. Eine Voraussetzung dafür sind Basisregister, von denen die Verwaltungen aller Staatsebenen für die Erfüllung ihres gesetzlich vorgesehenen Auftrags Daten abrufen können». Mit nationalen Georegistern wird dieser Forderung der E-Government- Strategie Rechnung getragen.
Um den genannten Anforderungen gerecht zu werden, müssen bestimmte Geodaten in Form von Georegistern zur Verfügung gestellt werden. Diese Initiative ist eines der Handlungsfelder der «Strategie Geoinformation Schweiz», die vom Bundesrat und der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz BPUK im 2020 verabschiedet wurde.
Der Bundesrat legt in der Schweizer Strategie für nachhaltige Entwicklung die politischen Prioritäten dar, die er für die nachhaltige Entwicklung in der Schweiz mittel- und langfristig setzt. Diese Strategie ist das Hauptinstrument der Schweiz für die Umsetzung der Agenda 2030 (Programm der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung 2030, s. Kasten) und ihrer 17 Ziele. Um den Grad der Zielerreichung zu messen, werden in vielen Fällen Geodaten benötigt.
Agenda 2030
Am 25. September 2015 verabschiedeten die 193 UNO-Mitgliedstaaten, darunter auch die Schweiz, die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Die Agenda 2030 ist seit 2016 in Kraft und stellt den globalen Referenzrahmen für nachhaltige Entwicklung dar, der universell anwendbar ist. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben erklärt, dass sie alles Notwendige tun, um die 17 Ziele der Agenda bis 2030 gemeinsam zu erreichen. Diese 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung und ihre 169 Unterziele sollen bis 2030 von allen UN-Mitgliedsstaaten weltweit erreicht werden
Das «United Nations Committee of Experts on Global Geospatial Information Management (UN-GGIM)» stellte sich früh die Frage, welche Geodatensätze erforderlich sind, um die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Der Ausschuss hat 14 Geodatensätze mit dem Titel «Global Fundamental Geospatial Data Themes» zusammengestellt und 2019 veröffentlicht. Laut den Vereinten Nationen stellt dieser Satz das Minimum an raumbezogenen Daten dar, die ein Staat benötigt.

Ein erster Vergleich mit den in der Schweiz verwendeten Geobasisdatendefinitionen zeigt, dass diese Geodaten-Themen im Wesentlichen die Georeferenzdaten der amtlichen Vermessung und der Landesvermessung umfassen.
In der Richtlinie 2019/1024 der Europäischen Union über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors wird der Begriff der «hochwertigen Datensätze» verwendet. Damit sind Daten gemeint, deren Weiterverwendung mit wichtigen Vorteilen für Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft verbunden ist, insbesondere aufgrund ihrer Eignung für die Schaffung von Mehrwertdiensten, Anwendungen und neuer, hochwertiger und menschenwürdiger Arbeitsplätze. Die Schaffung von Georegistern unterstützt die Stossrichtung dieser EU-Richtlinie.
Mehrwert
Die Bereitstellung von Georegistern soll dazu dienen, dass
- mit einem einheitlichen Angebot an digitalen Diensten, die auf bestimmten Geodaten basieren und allen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung stehen, die Bedingungen für eine digitale Gesellschaft auf der Basis von digitalen Prozessen geschaffen werden;
- für die wichtigsten Themen die jeweils aktuell gültigen amtlichen Geodaten jederzeit und überall in der Schweiz abgerufen werden können. Dadurch soll die Sicherheit bei der Nutzung von Geoinformationen erhöht werden (gemäss E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023);
- die Bedeutung der öffentlichen Verwaltung und damit ihre Legitimität gestärkt wird, Geodaten zu erheben, zu verwalten und zu verbreiten, dies auch in Form von Diensten;
- die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen unter Nutzung digitaler Prozesse und über föderale Grenzen hinweg gefördert wird;
- gewisse Doppelspurigkeiten beseitigt werden, wodurch öffentliche Gelder effizienter eingesetzt werden können;
- innovative Unternehmen und Organisationen über nationale Dienste Zugang zu einheitlichen, aktuellen und landesweiten amtlichen Geodaten erhalten, die zur Umsetzung moderner, kreativer und bedarfsorientierter Anwendungen genutzt werden können;
- die Grundsätze der Erklärung von Tallin eingehalten werden;
- die Schweiz ihren Verpflichtungen nachkommen und so die internationalen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verbreitung von Geodaten bewältigen kann.
Links und Dokumente
Strategie
- Strategie Geoinformation Schweiz
- E-Government-Strategie Schweiz 2020–2023
- Strategie Digitale Schweiz
- «Open Government Data»-Strategie 2019–2023
- Bericht zu Agenda Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz
- Gemeinsame Stammdatenverwaltung des Bundes
- Nationale Datenbewirtschaftung (NaDB)
- Strategie nachhaltige Entwicklung 2030 Schweiz
Dokumente
-
Nationale Register raumbezogener Daten (Georegister) für eine digitale Schweiz (Version 1.3 vom 01.07.2020)
PDF, 32 Seiten, 1 MB -
Faktenblatt Georegister für eine digitale Schweiz
PDF, 3 Seiten, 162 KB -
Ergebnisbericht der Umfrage zum Bedarf an ein Georegister Gebäudeadressen vom 27.08.2021
PDF, 11 Seiten, 619 KB -
Bundesrat Antrag nationale Register mit Raumbezug (Georegister) für eine digitale Schweiz vom 10.06.2022 (auf Französisch)
PDF, 1 Seiten, 167 KB -
Georeferenzdaten/Georegister - Prinzipien AV-LV, Version 1.0 vom 1.12.2022
PDF, 21 Seiten, 1023 KB
Weitere Links
- Geoinformationsmarkt Schweiz - Marktanalyse und Wirtschaftsmonitoring, vom 01. Juni 2016
- 14 Geodatensätze unter dem Titel "Global Fundamental Geospatial Data Themes" (veröffentlicht 2019) - auf Englisch
- GIDEON – Key: geo-information facility for the Netherlands - auf Englisch
- System of Key - Registers in the Netherlands - auf Englisch
- Key registers as base of the dutch SDI - auf Englisch
- Fundamental_Data_Publication - auf Englisch
- Minimum list of global fundamental geospatial data themes - auf Englisch
- UN Core Spatial Data Theme – Recommendations of contents - auf Englisch
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