Geografische amtliche Verzeichnisse
Die amtlichen Verzeichnisse der Ortschaften, Strassen und Gebäudeadressen in der Schweiz sind öffentlich und können unentgeltlich von allen genutzt werden. Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht diese Verzeichnisse.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo führt folgende amtlichen Verzeichnisse mit geografischen Daten
- das amtliche Ortschaftenverzeichnis mit Postleitzahl und Perimeter,
- das amtliche Verzeichnis der Strassen,
- das amtliche Verzeichnis der Gebäudeadressen.
Diese Verzeichnisse oder Datensätze beinhalten inhaltlich und rechtlich geprüfte Daten und werden laufend nachgeführt. Alle Ämter auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde können sich auf diese Daten abstützen. Sie sind kostenlos und öffentlich zugänglich: Die Daten können direkt heruntergeladen werden und sind via Web-Services zugänglich. So sind diese Verzeichnisse für vielerlei Anwendungen nutzbar: zum Beispiel für statistische Auswertungen und Simulationen mit einem geografischen Bezug, für die Verwendung als Datenbank für kartografische Produkte oder zur Integration in einen Web-Service für kommerzielle Zwecke.
Datenschutz
Mit diesen Verzeichnissen sind keine Personendaten verknüpft, weder die Daten natürlicher noch juristischer Personen. Sie fallen daher nicht unter das Bundesgesetz über den Datenschutz
Datensätze auf partnerschaftlicher Basis
Alle Verzeichnisse sind partnerschaftliche Produkte: Die Daten über Ortschaften, Strassen und Gebäude werden von den Kantonen – je nach Kanton auch Gemeinden – erhoben, sei dies im Rahmen der amtlichen Vermessung oder im Rahmen anderer Abläufe. Die erhobenen Daten werden dann dem Bund geliefert: entweder direkt swisstopo zur Nachführung des Ortschaftenverzeichnisses oder, bei Strassen und Gebäudeadressen, dem Bundesamt für Statistik (BFS) zu statistischen Zwecken. Das BFS übermittelt swisstopo periodisch die jeweiligen Daten. swisstopo erstellt und führt die Verzeichnisse und veröffentlicht sie in geeigneter Weise.
Rechtsgrundlagen dieser Verzeichnisse
Seit dem 1. Juli 2017 sind die rechtlichen Grundlagen in Kraft, welche das Bundesamt für Landestopografie beauftragen, diese Verzeichnisse zu führen und mit den betroffenen Stellen zusammenzuarbeiten:
- Geoinformationsverordnung (GeoIV)
- Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV),
- Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR)
- Verordnung des VBS über die Gebühren von swisstopo (GebV-swisstopo)
Diese Verordnungen basieren auf dem Bundesgesetz über Geoinformation, das seit Oktober 2007 in Kraft ist.
3084 Wabern
- Tel.
- +41 58 469 01 11
Zuständige Stelle
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion