Langzeitaufbewahrung
swisstopo ist durch die Geoinformationsgesetzgebung zur Gewährleistung der Verfügbarkeit ihrer Geobasisdaten verpflichtet. Mit der Langzeitaufbewahrung wird sichergestellt, dass die Geodaten über die Zeit hinweg nutzbar bleiben.
Durch die Langzeitaufbewahrung, bestehend aus nachhaltiger Verfügbarkeit und Archivierung von Geodaten werden einzelne Zeitstände und darauf aufgebaut Zeitreihen verfügbar gemacht.
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