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Hoheitsgrenzen

Als Hoheitsgrenzen werden die Landes- und Kantonsgrenzen sowie die Grenzen der politischen Gemeinden bezeichnet

Hoheitsgrenzen: Symbolbild

Jede Hoheitsgrenze (Landes-, Kantons-, Bezirks-, Gemeindegrenze) muss gemäss den gültigen Grenzdefinitionen festgelegt sein – für die Landesgrenze beispielsweise gemäss den entsprechenden Staatsverträgen.

Es gibt verschiedene Hierarchiestufen von Hoheitsgrenzen:

  1. Landesgrenze
  2. Kantonsgrenzen
  3. Gemeindegrenzen 


Ein Spezialfall sind die Bezirksgrenzen. Sie stellen eine Zusammenfassung mehrerer Teilstrecken der Gemeindegrenzen dar und werden daher aus den betroffenen Gemeindegrenzen gebildet. In einigen Kantonen existieren keine Bezirksgrenzen. 

Für die Festlegung, Vermarkung und Vermessung der Hoheitsgrenzen sind unterschiedliche Zuständigkeiten festgelegt:

  • Landesgrenze: Bundesamt für Landestopografie swisstopo
  • Kantons- und Gemeindegrenzen: Kantone

Landesgrenze

Die Aussengrenze des Hoheitsgebiets der Schweiz wird als Landesgrenze bezeichnet und in Übereinstimmung mit den Nachbarstaaten festgelegt.

Kantons-, Bezirks- und Gemeindegrenzen

In der Schweiz sind die Kantone für Kantonsgrenzen und Gemeindegrenzen zuständig. Diese Hoheitsgrenzen sind in der amtlichen Vermessung (AV) erfasst.


Bundesamt für Landestopografie swisstopo Seftigenstrasse 264
3084 Wabern
Tel.
+41 58 469 01 11

E-Mail


Zuständige Stelle

Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
E-Mail

Bundesamt für Landestopografie swisstopo

Seftigenstrasse 264
3084 Wabern

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