Hoheitsgrenzen
Als Hoheitsgrenzen werden die Landes- und Kantonsgrenzen sowie die Grenzen der politischen Gemeinden bezeichnet

Jede Hoheitsgrenze (Landes-, Kantons-, Bezirks-, Gemeindegrenze) muss gemäss den gültigen Grenzdefinitionen festgelegt sein – für die Landesgrenze beispielsweise gemäss den entsprechenden Staatsverträgen.
Es gibt verschiedene Hierarchiestufen von Hoheitsgrenzen:
- Landesgrenze
- Kantonsgrenzen
- Gemeindegrenzen
Ein Spezialfall sind die Bezirksgrenzen. Sie stellen eine Zusammenfassung mehrerer Teilstrecken der Gemeindegrenzen dar und werden daher aus den betroffenen Gemeindegrenzen gebildet. In einigen Kantonen existieren keine Bezirksgrenzen.
Für die Festlegung, Vermarkung und Vermessung der Hoheitsgrenzen sind unterschiedliche Zuständigkeiten festgelegt:
- Landesgrenze: Bundesamt für Landestopografie swisstopo
- Kantons- und Gemeindegrenzen: Kantone
3084 Wabern
- Tel.
- +41 58 469 01 11
Zuständige Stelle
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion