Kantons-, Bezirks- und Gemeindegrenzen
Für die Kantons- und Gemeindegrenzen sind die Kantone zuständig. swisstopo führt einen Datensatz über all diese Grenzen, der jährlich aktualisiert und kostenlos abgegeben wird.

Die Kantons- und Gemeindegrenzen liegen in der Zuständigkeit der Kantone. Veränderungen dieser Grenzen müssen durch die zuständigen Organe der betroffenen Kantone bzw. Gemeinden genehmigt werden.
Bezirksgrenzen werden aus den Gemeindegrenzen abgeleitet und stellen keine eigene Grenzhierarchiestufe dar. Einige Kantone kennen keine Bezirksgrenzen.
All diese Hoheitsgrenzen liegen auf Grundstücksgrenzen und sind daher Bestandteil der amtlichen Vermessung (AV). Dort werden alle Grenzveränderungen in der Informationsebene «Hoheitsgrenzen» – eine der elf Informationsebenen der AV – nachgeführt. Solche Änderungen basieren entweder auf realen Grenzmutationen oder resultieren aus der Verbesserung der Datengrundlagen der AV oder anderer kantonaler Grundlagen.
swisstopo führt einen Datensatz mit allen Landes-, Kantons-, Bezirks- und Gemeindegrenzen. Dieser Datensatz swissBOUNDARIES3D umfasst die Schweiz mit 2222 Gemeinden (Stand 1.1.2018), das Fürstentum Liechtenstein sowie Exklaven des angrenzenden Auslands. Er wird jährlich nachgeführt und basiert auf den Grundlagen der amtlichen Vermessung und des Bundesamtes für Statistik BFS. swisstopo stellt diesen Datensatz kostenlos zur Verfügung.
3084 Wabern
- Tel.
- +41 58 469 01 11
Zuständige Stelle
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion