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Landesgrenze

Als Landesgrenze wird die Aussengrenze des Hoheitsgebietes der Schweiz bezeichnet. Diese wird in Übereinstimmung mit den fünf Nachbarstaaten festgelegt, vermessen und unterhalten.

Bornes marquant la frontière nationale

Die Schweiz liegt mitten in Europa. Die Gesamtlänge ihrer 1’935 km langen Aussengrenze teilt sie mit fünf Nachbarstaaten, deren jeweilige Abschnitte sich folgendermassen verteilen:
• Frankreich 585.28 km,
• Deutschland 363.71 km inkl. Enklave von Büsingen und Bodensee,
• Österreich 180.08 km inkl. Bodensee,
• Fürstentum Liechtenstein 41.28 km,
• Italien 800.22 km inkl. Enklave Campione d’Italia.
 

Die Schweizer Landesgrenze und ihre Nord/Süd/Ost/West-Extreme

Wie für jedes Land der Welt ist die Kenntnis des Verlaufs der Hoheitsgrenzen von erstrangiger Bedeutung – auch im Zeitalter der Globalisierung und der Europäischen Union.

Die Landesgrenze ist gleichermassen Kantonsgrenze, Bezirksgrenze, Gemeindegrenze und Privateigentumsgrenze. Folglich muss sie für jede Art von Grenze in der amtlichen Vermessung absolut identisch definiert sein. Dies gilt ebenso für das jeweilige Nachbarland.

Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo ist als Fachstelle des Bundes verantwortlich für die vermessungstechnische Nachführung und den Unterhalt der Landesgrenze in Absprache und in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Nachbarländern.

Die über 7’000 Marksteine entlang unserer Grenze werden regelmässig inspiziert, unterhalten und instand gesetzt. Viele der Grenzsteine sind kleine historische Denkmäler, die bereits ab dem XVI. Jahrhundert gesetzt wurden. Sie sind Bestandteil unseres kulturellen Erbes und somit Zeugen unserer Geschichte.

Künstliche und natürliche Grenzen

Das Hoheitsgebiet der Schweiz wird durch künstliche und natürliche Landesgrenzen definiert. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Die digitale Grenze

Heute werden Geografische Informationssysteme (GIS) zur Verwaltung und Dokumentation der Landesgrenze verwendet. Lesen Sie mehr zur Digitalisierung.

Unsere Grenzen verändern sich

Landesgrenzen verändern sich im Laufe der Zeit; gerade wenn es sich um natürliche Grenzen handelt. Erfahren Sie mehr zur Lageveränderung von Grenzen.

Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten

swisstopo ist als Fachstelle des Bundes zuständig für die Landesgrenze. Die Rechtsgrundlage bilden Staatsverträge und Vereinbarungen mit Nachbarstaaten.


Bundesamt für Landestopografie swisstopo Seftigenstrasse 264
3084 Wabern
Tel.
+41 58 469 01 11

E-Mail


Zuständige Stelle

Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
E-Mail

Bundesamt für Landestopografie swisstopo

Seftigenstrasse 264
3084 Wabern

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