Landesgrenze
Als Landesgrenze wird die Aussengrenze des Hoheitsgebietes der Schweiz bezeichnet. Diese wird in Übereinstimmung mit den fünf Nachbarstaaten festgelegt, vermessen und unterhalten.

Die Schweiz liegt mitten in Europa. Die Gesamtlänge ihrer 1’935 km langen Aussengrenze teilt sie mit fünf Nachbarstaaten, deren jeweilige Abschnitte sich folgendermassen verteilen:
• Frankreich 585.28 km,
• Deutschland 363.71 km inkl. Enklave von Büsingen und Bodensee,
• Österreich 180.08 km inkl. Bodensee,
• Fürstentum Liechtenstein 41.28 km,
• Italien 800.22 km inkl. Enklave Campione d’Italia.
Die Schweizer Landesgrenze und ihre Nord/Süd/Ost/West-Extreme
Wie für jedes Land der Welt ist die Kenntnis des Verlaufs der Hoheitsgrenzen von erstrangiger Bedeutung – auch im Zeitalter der Globalisierung und der Europäischen Union.
Die Landesgrenze ist gleichermassen Kantonsgrenze, Bezirksgrenze, Gemeindegrenze und Privateigentumsgrenze. Folglich muss sie für jede Art von Grenze in der amtlichen Vermessung absolut identisch definiert sein. Dies gilt ebenso für das jeweilige Nachbarland.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo ist als Fachstelle des Bundes verantwortlich für die vermessungstechnische Nachführung und den Unterhalt der Landesgrenze in Absprache und in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Nachbarländern.
Die über 7’000 Marksteine entlang unserer Grenze werden regelmässig inspiziert, unterhalten und instand gesetzt. Viele der Grenzsteine sind kleine historische Denkmäler, die bereits ab dem XVI. Jahrhundert gesetzt wurden. Sie sind Bestandteil unseres kulturellen Erbes und somit Zeugen unserer Geschichte.
3084 Wabern
- Tel.
- +41 58 469 01 11
Zuständige Stelle
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion