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Künstliche und natürliche Grenzen

Bei der Landesgrenze unterscheidet man zwischen natürlichen und künstlich festgelegten Grenzen.

Die Topografie der Schweiz ist so beschaffen, dass unsere Grenzen durch Städte (Genf, Basel, Konstanz, Chiasso), auf festem Boden (717 km), in Seen, Flüssen und Bächen (472 km) sowie im Gebirge und im Hochgebirge (746 km) verlaufen. Je nach Topografie folgt die Landesgrenze natürlichen Gegebenheiten oder wurde künstlich festgelegt.

Künstlich festgelegte Grenzen

Die Grenzabschnitte auf festem Boden sind durch 7’132 Grenzzeichen vermarkt, wobei es sich grösstenteils um «schöne Steine» im Gelände handelt, die durch gerade Linien miteinander verbunden sind.  

Grenzsteine

Die Grenzsteine der Landesgrenze stehen unter Denkmalschutz und werden von swisstopo gepflegt. swisstopo sorgt dafür, dass sie identifizierbar und in gutem Zustand bleiben. Die Inschriften werden aber nicht mehr neu lackiert, um eine übermässige Abnutzung der Steine zu vermeiden.

Nummerierung der Grenzpunkte
Die Nummerierung der Grenzpunkte, sichtbar auf der Landeskarte 1:25000 und der digitalen Karte 1:10000, wurde zwischen den verschiedenen, historisch aufeinander folgenden Staaten beidseits der Grenze festgelegt, einige bereits vor der Entstehung der modernen Schweiz.
Mehrere Punkte haben die gleiche Nummer, da jeder Staat über ein eigenes Nummerierungssystem verfügte bzw. verfügt. Da diese Nummern in einer Vielzahl von noch gültigen internationalen Verträgen erwähnt werden, ist es heute nicht möglich, ein neues Nummernsystem auf der Ebene der Schweiz einzurichten.
 

Natürliche Grenzen

Seen, Fliessgewässer und Berge bilden eine natürliche Grenze, für die keine spezielle Kennzeichnung im Gelände notwendig ist.

Seen und Fliessgewässer

In Seen und Fliessgewässern verläuft die Grenze in der Regel in deren Mitte: Der Genfer See bildet die Grenze mit Frankreich, der Rhein mit Deutschland, der Inn mit Österreich. Der Doubs im Kanton Jura stellt eine Ausnahme dar, denn hier folgt die Grenze der Uferlinie auf Schweizer Seite. Gleiches gilt für die Morge in St-Gingolph, wo die Oberkante des Ufers auf Schweizer Seite als Grenze definiert wurde.

Diese Ausnahmen haben historische Wurzeln und widerspiegeln die Machtverhältnisse der beteiligten Staaten bei der damaligen Grenzfestlegung. Die dortigen Grenzdefinitionen sind bis heute in internationalen Verträgen festgelegt.

Der Bodensee ist ein Sonderfall, da die drei Anrainerstaaten Schweiz, Deutschland und Österreich nie eine rechtliche Grenze definiert haben. Zwischen den drei Staaten wurde nur eine technische Grenze definiert. Der See gilt als Miteigentum der drei angrenzenden Länder – alle Fragen im Zusammenhang mit der Grenze werden durch schriftliche Vereinbarungen zwischen ihnen geregelt.
 

In Biaufond wechselt die französisch-schweizerische Grenze von der Mitte des Doubs ans Schweizer Ufer. Der Stein, der diesen Punkt markiert, trägt die Nummern 606 und 1, da er sich am Kreuzpunkt zweier Nummerierungssysteme befindet. Der Grenzpunkt befindet sich im Biaufondsee, weil 1909 der Staudamm Refrain errichtet wurde.

Im Gebirge

Im Gebirge wird die «Wasserscheidelinie» (also der jeweilige Bergkamm) als natürliche Grenze festgelegt. Auch diese Linie wird nicht im Gelände gekennzeichnet. Auf Gletschern und Firn bewegt sie sich demzufolge und folgt den morphologischen Veränderungen.
 

Grundsätzlich sind reguläre Übergänge markiert, während schwer oder schwer zugängliche Orte durch eine natürliche Grenze definiert sind. Der Col du Grand Saint-Bernard ist ein gutes Beispiel.


Bundesamt für Landestopografie swisstopo Seftigenstrasse 264
3084 Wabern
Tel.
+41 58 469 01 11

E-Mail


Zuständige Stelle

Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
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