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Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten

Die Rechtsgrundlagen für die Landesgrenze bilden Staatsverträge, allen voran der Wiener Vertrag von 1815. Verträge und Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten, die das Staatsgebiet betreffen, sind in der Systematischen Rechtssammlung des Bundes zusammengestellt. swisstopo ist die zuständige Fachstelle des Bundes für die Landesgrenze.

Ein Exemplar der Schlussakte des Wiener Kongress aus dem Jahr 1815
Ein Exemplar der Schlussakte des Wiener Kongress aus dem Jahr 1815

Unsere heutige Landesgrenze basiert auf dem Wiener Vertrag von 1815.

Seither hat der Grenzverlauf im Rahmen diverser Bauprojekte – Flughafen Genf-Cointrin, Zollstationen in Chiasso und Bardonnex, Staudämme Livigno, Emosson und Lei etc. – einige grössere Veränderungen erfahren. Da keinem Staat das Recht zusteht, Gebiete eines anderen Staates zu beanspruchen, haben diese Änderungen stets zum Austausch gleich grosser Flächen geführt.

Die Grenze ist Bestandteil der staatlichen Souveränität, weshalb Änderungen ihres Verlaufs vom Parlament bestätigt werden müssen und dem fakultativen Referendum unterliegen. Sämtliche Verträge und Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten, die das Staatsgebiet der Schweiz betreffen, sind in der Systematischen Rechtssammlung des Bundes zusammengestellt.

Der Bundesrat hat die Kompetenz, völkerrechtliche Verträge mit dem Ausland über die Festlegung der Landesgrenze selbständig abzuschliessen, sofern diese nur Grenzbereinigungen oder andere geringfügige Gebietsänderungen betreffen.

swisstopo ist die zuständige Fachstelle des Bundes für die Festlegung, Vermarkung und Vermessung der Landesgrenze, ihren Unterhalt und die Dokumentation all dieser Vorgänge.

Mit jedem unserer Nachbarländer besteht eine gemischte Kommission, von Schweizerseite mit Vertreterinnen und Vertretern von swisstopo, des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) und mit den Kantonsgeometerinnen und -geometern der angrenzenden Kantone. Diese Kommissionen sind für alle Fragen bezüglich der Festlegung des entsprechenden Grenzverlaufs zuständig.


Bundesamt für Landestopografie swisstopo Seftigenstrasse 264
3084 Wabern
Tel.
+41 58 469 01 11

E-Mail


Zuständige Stelle

Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
E-Mail

Bundesamt für Landestopografie swisstopo

Seftigenstrasse 264
3084 Wabern

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