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Veröffentlicht am 11. September 2025

Zugang zu den amtlichen Dokumenten von swisstopo

Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente zu lesen und von Behörden Auskünfte über deren Inhalt zu erhalten. 

Anwendung

Jede und jeder hat das Recht, den Zugang zu amtlichen Dokumenten des Bundesamtes für Landestopografie swisstopo ohne Angabe von Gründen zu verlangen. Dieser erleichterte Zugang gilt für amtliche Dokumente, die nach dem 1. Juli 2006 erstellt worden sind (Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes SR 152.3).

Das Zugänglichkeitsprinzip erfährt eine Reihe von Ausnahmen, z.B.

  • wenn die freie Meinungs- und Willensbildung von swisstopo beeinträchtigt werden könnte,
  • wenn die innere oder äussere Sicherheit gefährdet werden könnte,
  • wenn durch die Offenlegung der gewünschten Dokumente die Privatsphäre Dritter beeinträchtigt werden kann,
  • wenn es sich um ein Dokument des Mitberichtsverfahrens handelt,
  • wenn es sich um ein Dokument aus einem administrativen oder politischen Entscheidverfahren handelt, bei dem der Entscheid noch hängig ist.

Gesuchstellung

Zugangsgesuche können über ein Formular direkt auf dieser Website eingereicht werden. Es besteht Anspruch auf eine beschwerdefähige Verfügung, wenn ein Zugangsgesuch ganz oder teilweise abgelehnt wird.

Medienschaffende

Anfragen von Medienschaffenden sind an die Kommunikation swisstopo zu richten (siehe "Kontakt" oben).

Kontaktformular

Sämtliche Angaben werden nur dazu verwendet, das Zugangsgesuch zu bearbeiten. Pflichtfelder sind mit einem * markiert.

Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Seftigenstrasse 264
3084 Wabern