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Veröffentlicht am 13. Juni 2025

Die Geschichte des Katasterwesens : Vom Theodolit zur Satellitenvermessung

Vom ersten Grundstücksplan im 17. Jahrhundert bis zur Satellitenvermessung: Die Schweizer Vermessungstechnik hat sich stetig weiterentwickelt. Heute liefert sie zentimetergenaue Daten – und bald sogar dreidimensionale Modelle.

In der Schweiz wurden im 17. Jahrhundert die ersten Grundstückpläne erstellt. Diese dienten dem Ziel, Steuern auf Bodenbesitz erheben zu können. Ab dem 19. Jahrhundert verordneten einzelne Kantone, die Gemeinden vermessen zu lassen, einheitliche Katastervermessungsvorschriften fehlten aber noch. Dies änderte sich 1912, als mit der Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches auch beschlossen wurde, ein eidgenössisches Grundbuch einzuführen. Die Grundbuchvermessungen galten fortan als Bundesaufgabe, wobei deren Durchführung an die Kantone übertragen wurde. Eine Praxis, die bis heute Bestand hat.

Bereits ab 1903 wurde mit dem geodätischen Bezugsrahmen der schweizerischen Landesvermessung begonnen. Dafür wurde das erste gesamtschweizerische Fixpunktnetz erstellt, basierend auf rund 5000 Triangulationspunkten. Diese befanden sich oft auf Berggipfeln, Hügeln oder Kirchentürmen, Orte, wo sie von weitem sichtbar waren. Viele dieser Punkte stehen noch immer, zum Beispiel auf dem Berner Hausberg Gurten oder auf dem Chasseral. Der Nullpunkt der Schweiz lag bei der alten Sternwarte an der Universität Bern.

Früher mussten der Theodolit und das Nivelliergerät für eine möglichst genau Messung ausreichen, Abweichungen von bis zu über einem Meter waren keine Seltenheit. Doch die technischen Möglichkeiten haben sich im Laufe der Zeit stark weiterentwickelt, heute erlaubt die Satellitenvermessung eine Genauigkeit bis auf wenige Zentimeter genau. Ab 1995 gab es mit der Landesvermessung LV95 einen neuen geodätischen Bezugsrahmen und der Referenzpunkt liegt seither in Zimmerwald. Das Ergebnis: deutlich präzisere Daten.

In Zukunft ein Modell in 3D

Und die Entwicklung geht weiter. Künftig soll bei der Grundbuchvermessung auch die Höhe bestimmt werden, wie Christoph Käser, Leiter Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster bei swisstopo, erklärt. Heute werde bei der Vermessung die Höhe weggerechnet und nur die Lage eines Objektes für das Grundbuch bestimmt. Mit der Vermessung ist es aber auch möglich, die Höhe eines Objektes zu bestimmen und damit ein dreidimensionales Modell zu erstellen. Dies soll nun in Zukunft auch in der Grundbuchvermessung berücksichtigt werden.

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