Technische Grenze im Bodensee
Für den grössten Teil des Bodensees existiert keine staatsrechtlich festgelegte Grenze. Im Rahmen der Bodensee-Konferenz lösen die Vermessungsverwaltungen der Anrainerstaaten fachliche Aufgaben «rund um den Bodensee» pragmatisch und partnerschaftlich.

Wussten Sie, dass für den grössten Teil des Bodensees – den sogenannten Obersee – keine staatsrechtliche Festlegung (Grenze) existiert? Während die Schweiz von einer Realteilung in der Seemitte ausgeht, sehen Deutschland und Österreich den Obersee als Kondominium in der gemeinsamen Hoheit der Anliegerstaaten. Gemeinsame fachliche Aufgaben «rund um den Bodensee» müssen deshalb pragmatisch und partnerschaftlich gelöst werden. Durch die einheitliche Festlegung einer «Technischen Grenze» können auch im Obersee die Geobasisdaten der Vermessungsverwaltungen harmonisiert bereitgestellt werden.

Bundesamt für Landestopografie swisstopo
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3084 Wabern
